Dieser Vortrag richtet sich an Schulen, Lehrpersonen und Elternvereine.
Schülerinnen, Schüler und Studierende mit AD(H)S, LRS oder anderen Beeinträchtigungen haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Einleitend wird vorgestellt, was unter Nachteilsausgleichsmassnahmen zu verstehen ist und wie diese von anderen Massnahmen (z.B. Lernzielvereinbarungen, Notenschutz, usw.) abgegrenzt werden. Nach einer Erörterung medizinischer und rechtlicher Grundlagen werden Herausforderungen, die sich bei der Errichtung eines Nachteilsausgleichs stellen können, beleuchtet und entsprechende Empfehlungen abgegeben.
Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis wird aufgezeigt, wie ein Nachteilsausgleich errichtet und umgesetzt wird, wie die regelmässige Auswertung und Anpassung der Massnahmen erfolgt und wie die Kommunikation rund um einen Nachteilsausgleich durchgeführt wird (Information der Betroffenen, der Eltern, der Klasse und der Ausbildungsverantwortlichen).
Der Schwerpunkt des Vortrags kann auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt werden (Grundschulunterricht, Berufsbildung, Mittelschulbildung, Hochschulbildung).